§3 Lieferung / Verpackung
- Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers spesenfrei an die von HST angegebene Empfangsstelle in Arnsberg.
- Sollte aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung HST die Frachtkosten tragen, so hat der Besteller die von HST vorgeschriebene Beförderungsart zu wählen, sonst die für HST günstigste
Beförderungs- und Zustellungsart.
- Die Gefahr geht erst mit Abnahme durch die Empfangsstelle von HST auf diese über.
- Die durch HST zu prüfenden Produkte müssen frei von Öl, Fett, Schmutz oder sonstigen Verunreinigungen sein. Eine automatische Sortierung ist sonst nichr oder nur sehr eingeschränkt möglich,
was zu Mehrkosten oder Ablehnung des Auftrages führen kann. Nach vorheriger Absprache, die schriftlich bestätigt werden muss, kann evtl. von dem erforderlichen Teileanlieferungszustand abgewichen
werden.
- Alle Artikel werden ausschließlich automatisiert und als Schüttgut den Maschinen zugeführt.
- Kleine Beschädigungen und Verschmutzungen können daher entstehen und sind nicht zu vermeiden.
- Lohnverpackungen können eine Stückzahl oder Gewichtstoleranz von bis zu 1% zur Sollangabe enthalten. Die Parteien vereinbaren insoweit, dass selbst in einem solchem Fall es sich um eine
ordnungsgemäße Dienstleistung handelt.
§4 Liefertermine / Verhinderungen
- Die Rücklieferung von HST erfolgt auf Kosten des Bestellers an die von dem Besteller angegebene Empfangsstelle.
- Lieferfristen und –Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich zugesagt wurden. Sofern nichts anderes vereinbart, wird die Frist durch HST dadurch eingehalten, dass entweder die
entsprechende Ware an ein ordnungsgemäßes Transportunternehmen übergeben wird oder HST dem Besteller anzeigt, dass die Ware abhol- bzw. versandbereit zur Verfügung steht.
- Vom Besteller gewünschte, von HST jedoch nicht schriftlich bestätigte Liefertermine sind nicht verbindlich.
- Jede Teillieferung gilt als selbständiger Auftrag, die Kosten für Verpackungen und Versand bzw. Transport werden für jeden Auftrag gesondert berechnet.
- Betriebsstörungen aller Art, Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitsausstände usw. bei HST, ebenso alle sonstigen Ursachen oder Ereignisse, die Zufuhr, Erzeugung oder Versand verhindern, entbinden
HST während ihrer ganzen Dauer und auch hinsichtlich der Folgeerscheinungen von der Einhaltung eingegangener Lieferungsverpflichtungen und berechtigen HST, wenn die näheren Umstände es erfordern,
die Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben, ohne das der Besteller in diesen Fällen berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Versand erfolgt ab Werk Arnsberg und die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über.
- Sollte die versandfertige Ware nach entsprechender Anzeigung durch HST nicht sofort abgerufen werden oder wird der Versand bzw. die Abholung durch Umstände verzögert oder unmöglich, an denen
HST kein Verschulden trifft, wird der entsprechende Kaufpreis gleichwohl nach Rechnungsstellung fällig.
§6 Gewährleistung / Haftung
- Der Einsatz von optoelektronischen Prozessen führt zu sehr großer Fehlerfreiheit. Eine absolute Fehlerfreiheit kann jedoch nicht zugesichert werden. Insbesondere maximale zulässige
Fehlermengen müssten mit ppm-Angaben je Merkmal und Artikel gesondert schriftlich festgehalten werden. Sollten keine gesonderten zulässigen Fehlermengen festgehalten sein, gilt für
optoelektorische Maschinensortierung eine zulässige Fehlerquote von 50 ppm als vereinbart. Für Rollensortierungen beträgt diese Fehlerquote 100 ppm und für manuelle Sortiervorgänge 500 ppm.
- Dem Besteller obliegt eine Untersuchungs- und Rügepflicht, zumindest entsprechend §§ 377, 378 HGB. Etwaige festgestellte Fehler sind unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens mit einer
Frist von einer Woche nach Lieferung.
- Bei Lieferung fehlerbehafteter Ware wird HST Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Schlägt diese fehl, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den AGB ́s nichts anderes ergibt.
- Die Haftung besteht für unmittelbare Schlechtleistung durch HST bezüglich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6509.10 Stand 12.02.2021
- Die Haftung wird auf den dreifachen Betrag des Auftragswertes beschränkt.
- Es kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur danngeltend machen, wenn es auf denselben
konkreten Auftrag beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund älterer Aufträge ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass dies rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
- Für Fehler, die auf ein Verschulden des Bestellers zurückzuführen sind, stellt dieser HST durch die daraus resultierenden Gewährleistungs- und Haftungsansprüche insoweit frei, wie er selbst
auch unmittelbar haften würde.
- Gewährleistungsansprüche und Haftungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abholung der Ware bei HST oder im Falle der Zustellung durch HST ab Zustellung durch HST am vom Besteller
gewünschten Lieferort. Hiervon ausgenommen sind gesetzlich zwingende Verjährungsvorschriften, die nicht zugunsten des Verwenders ausgeschlossen werden dürfen.
§7 Allgemeine Bestimmungen
- Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
- Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.
- Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Der Besteller haftet dafür, dass seine Lieferung und Verwertung durch keine Patente oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Insoweit stellt HST von allen Ansprüchen aus der
Bearbeitung bzw. Verarbeitung der von ihm gelieferten Materialien frei.