Die folgenden AGB´s gelten für die Verträge der H.O.M. GmbH, derzeit Dieselstraße 12, Arnsberg, mit ihren Kunden über Lieferungen von Maschinen einschließlich erforderlicher Nebenleistungen. Sie
gelten ebenfalls für Nachbestellungen/ Folgeaufträge des Kunden. Bezeichnung H.O.M. GmbH im folgenden H.O.M. genannt.
§ 2 Lieferung
Erfüllungsort für die Übergabe der Vertragsgegenstände ist Arnsberg, soweit sich aus dem Vertrag oder aus den Umständen nichts anderes ergibt.
- H.O.M. wird entweder selbst oder durch Dritte die Vertragsgegenstände auf Risiko des Kunden an die Adresse des Kunden, wie sie im Bestellschein / Kaufschein angegeben ist versenden. Nur
wenn zwischen den Vertragspartnern dies gesondert vereinbart und ausgewiesen wird, erfolgt die Versendung an eine andere Adresse (Lieferadresse).
- Mit der Übergabe an den Transporteur / Spediteur/ geht die Gefahr auf den Kunden über (§ 447 BGB).
- Liefertermine sind nur wirksam bei vorheriger schriftlicher Bestätigung durch H.O.M.
- Haben der Kunde und H.O.M. einen verbindlichen Termin vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, spätestens 48 Stunden vor dem Termin schriftlich eingehend bei H.O.M. mitzuteilen, daß er diesen
nicht wahrnehmen kann. Versäumt er dies schuldhaft, hat er die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
- Bei Auslieferung hat der Kunde die Vertragsgegenstände zu untersuchen, insbesondere die Funktionstauglichkeit der Maschine und Vollständigkeit der Lieferung zu überprüfen. Auftretende Fehler
sind unverzüglich schriftlich gegenüber H.O.M. zu rügen. Der Eingang der Rüge bei H.O.M. hat innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung zu erfolgen.Später auftretende Mängel sind unverzüglich nach
Entdeckung zu rügen.
- Wenn seitens H.O.M. oder dem Erfüllungsgehilfen Arbeiten an den Vertragsgegenständen erforderlich werden, um Mängel zu beseitigen, wird der Kunde dem Personal von H.O.M. ungehindert Zutritt
zu den Räumlichkeiten und den Vertragsgegenständen selbst verschaffen, die notwendigen Unterlagen, z.B. Störungsprotokolle zur Verfügung stellen und geeignete Räume, Geräte, Rechenzeit und
Personal zur Information rechtzeitig und im geeigneten Umfang zur Verfügung stellen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
H.O.M. behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei schuldhaftem, vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist H.O.M. berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen oder zeitweise stillzulegen, die Leistungen werden eingestellt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der
Zurücknahme des Liefergegenstandes durch H.O.M. sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor es sei denn, H.O.M. habe dies
ausdrücklich schriftlich erklärt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde unverzüglich H.O.M. schriftlich, per Einschreiben zu benachrichtigen, damit H.O.M. Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, H.O.M. die gerichtlichen / außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
Der Kunde ist weiter verpflichtet den Dritten darüber aufzuklären, dass die Vertragsgegenstände unter Eigentumsvorbehalt stehen, mithin im Eigentum von H.O.M.
Die Kosten der Sicherstellung bzw. Rückholung der Anlage trägt der Kunde.
§ 8 Schadens-/ Aufwendungsersatz / Vertragsstrafe
- Sofern eine nach den Rechtsvorschriften seitens des Kunden unwirksame Kündigung, Anfechtung, Widerruf, Rücktritt vom Vertrag oder ein ähnlicher Fall vorliegt, hat der Kunde an H.O.M. einen
angemessenen Nutzungs- und Aufwendungsersatz ohne Nachweis als Schadenspauschale zu entrichten. 1.a. sofern noch keine Leistung erfolgt ist, einen Betrag von 35 % des Nettoanschaffungswertes;
1.b. sofern die Lieferung erfolgt ist, 45 % des Nettoanschaffungswertes.In diesem Fall hat der Kunde die Vertragsgegenstände auf seine Kosten an H.O.M. zu verbringen.
- Der Kunde kann den Gegenbeweis erbringen. Die Schadenspauschalen gelten nicht, wenn obige Fälle von H.O.M. zu vertreten sind.
- Im Falle des Schadensersatzes bzw. der Wandlung durch H.O.M. hat der Kunde an diese ohne Nachweis als Schadensersatzpauschale einen Betrag in Höhe von 40 % des Kaufpreises zzgl. der
jeweiligen gesetzlichen MwSt. zu zahlen und die Vertragsgegenstände zurückzubringen. In den vorgenannten Fällen behält sich H.O.M. weitergehende Ansprüche vor.